NEUIGKEITEN JULI 2007:
Der Bundesrat hat am 8.Juli einige Änderungen für den Energieausweis beschlossen:
Verlängerung der ÜBERGANGSFRISTEN: für das erstmalige Erstellen des Ausweises:
Gebäude bis Baujahr 1965: anstatt 1.1.2008 gilt jetzt der 1. Juli 2008
Gebäude ab Baujahr 1966: anstatt 1.7.2008 gilt jetzt der 1. Januar 2009
Nichtwohngebäude (Büro) auf 1.Juli 2009
Zudem darf man als Eigentümer kleiner Gebäude (1-4 Wohneinheiten; Bauantrag vor 1.11.1977 nicht wenigstens nach 1. Wärmeschutzverordnung modernisiert) bis 30.9.2008 noch den Verbrauchsausweis wählen und erst nach dem 1.10.2008 wird der Bedarfsausweis für diese Gebäude Pflicht.
Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht nun definitiv befreit. Es ist bei Sanierung auch kein Ausnahmeantrag wegen der Energieeinsparverordnung mehr notwendig.
Fordern kann nun auch nicht mehr jeder Kaufinteressent oder Mietinteressent die Offenlegung des Ausweises sondern nur noch potenzielle Käufer oder potenzielle Mieter. Es sollen also nur noch ernsthafte Interessenten den Ausweis auch fordern können.
Die Verpflichtung zur Aushändigung einer Kopie des Energieausweises besteht NICHT mehr.
Die nicht richtige Zugänglichmachung des Ausweises ist nun KEINE Ordnungswidrigkeit mehr.
Somit gute Nachrichten für Vermieter.
Grundsätzliches:
Ein
Energieausweis ist eine bereits seit 2002 bestehende Notwendigkeit für
Neubauten. Bei Bestandsbauten wird ab 2008 ein Energiepass Vorschrift
werden. Ein Energiepass gibt die Energieeffizienz oder den
Energieverbrauch einer Immobilie wieder. Dazu werden
Energieeffizienzklassen genutzt die speziell ausgearbeitet wurden.
Aber warum denn nun ein Gesetz?Die
Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am
03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
Die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle
EU-Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die
Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Rechts- und Verwaltungsvorschriften
zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006
nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.
In
Deutschland wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) erst vor
kurzem auf den Weg gebracht. in der die Details für den Energiepass
festgelegt wurden. Erst nach Inkrafttreten der EnEV voraussichtlich am
1.1.2008 müssen Eigentümer den Energiepass erstellen lassen, wenn sie
ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das
gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und
Dienstleistungsgebäude.
Der Hintergrund für diese Verordnung
ist, daß in privaten Haushalten die Heizkosten den größten Anteil der
Betriebskosten (Umlagen, Nebenkosten) ausmacht. Noch immer wird in
Deutschland etwa 30% des gesamten Primärenergieverbrauchs für die
Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.
Verlässliche
Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes sind vor Einzug
meist nicht erhältlich, ein unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden
ist so kaum möglich.
Der Energiepass soll auf dem
Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz
werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich
mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und
Waschmaschinen längst Praxis ist.
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