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 Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Der Energiepass oder Energieausweis

 

 NEUIGKEITEN JULI 2007:

 Der Bundesrat hat am 8.Juli einige Änderungen für den Energieausweis beschlossen:

Verlängerung der ÜBERGANGSFRISTEN: für das erstmalige Erstellen des Ausweises:

Gebäude bis Baujahr 1965: anstatt 1.1.2008 gilt jetzt der 1. Juli 2008 

 Gebäude ab Baujahr 1966: anstatt 1.7.2008 gilt jetzt der 1. Januar 2009

Nichtwohngebäude (Büro) auf 1.Juli 2009

Zudem darf man als Eigentümer kleiner Gebäude (1-4 Wohneinheiten; Bauantrag vor 1.11.1977 nicht wenigstens nach 1. Wärmeschutzverordnung modernisiert) bis 30.9.2008 noch den Verbrauchsausweis wählen und erst nach dem 1.10.2008 wird der Bedarfsausweis für diese Gebäude Pflicht.

Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht nun definitiv befreit. Es ist bei Sanierung auch kein Ausnahmeantrag wegen der Energieeinsparverordnung mehr notwendig.

Fordern kann nun auch nicht mehr jeder Kaufinteressent oder Mietinteressent die Offenlegung des Ausweises sondern nur noch potenzielle Käufer oder potenzielle Mieter. Es sollen also nur noch ernsthafte Interessenten den Ausweis auch fordern können.

Die Verpflichtung zur Aushändigung einer Kopie des Energieausweises besteht NICHT mehr.

Die nicht richtige Zugänglichmachung des Ausweises ist nun KEINE Ordnungswidrigkeit mehr.

Somit gute Nachrichten für Vermieter. 

 

Grundsätzliches: 

Ein Energieausweis ist eine bereits seit 2002 bestehende Notwendigkeit für Neubauten. Bei Bestandsbauten wird ab 2008 ein Energiepass Vorschrift werden. Ein Energiepass gibt die Energieeffizienz oder den Energieverbrauch einer Immobilie wieder. Dazu werden Energieeffizienzklassen genutzt die speziell ausgearbeitet wurden.

Aber warum denn nun ein Gesetz?

Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.

In Deutschland wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) erst vor kurzem auf den Weg gebracht. in der die Details für den Energiepass festgelegt wurden. Erst nach Inkrafttreten der EnEV voraussichtlich am 1.1.2008 müssen Eigentümer den Energiepass erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude.

Der Hintergrund für diese Verordnung ist, daß in privaten Haushalten die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten (Umlagen, Nebenkosten) ausmacht. Noch immer wird in Deutschland etwa 30% des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.

Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes sind vor Einzug meist nicht erhältlich, ein unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich.

Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.





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