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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Zuviel Tierhaltung?
13.02.2014

Tierhaltung in Mietwohnung - wann ist es zu viel? Die Haltung von sieben Katzen, einem Schäferhund und zwei Chinchillas in einer Zweizimmerwohnung ist vertragswidrig. Darüber hinaus kann der Vermieter in einem solchen Fall eine Neutapezierung sowie Reinigung der Holzdecke verlangen, weil es in der Wohnung nach tierischen Ausdünstungen roch. Dem steht auch keine vertraglich gestattete Tierhaltung entgegen, weil der vorliegende Haltungsumfang schlicht eine übermäßige Nutzung der Mietsache darstellt. Dies ist aber vertragswidrig - insbesondere auch, weil mietvertraglich nur die Haltung einer Katze bzw. eines kleinen Hundes gestattet war. Damit lag ein Verstoß gegen die gestattete Anzahl von Tieren und ein Verstoß gegen die gestattete Tierart vor.

LG Mainz, 26.02.2002 - 6 S 28/01



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