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Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Immobilienrecht
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Hausmeister bestimmt ausschließlich der EigentümerOb
ein Hauswart notwendig ist entscheidet ausschließlich der
Hauseigentümer. Die Kosten des Hausmeisterlohn (Lohn und Gehalt und
Nebenkosten aber keine Verwaltungskosten) darf der Vermieter als
Betriebskosten ansetzen. Hausmeister und Hauswarte dürfrn aber nur
typische Hausmwartaufgaben erledigen. (BGH Urteil VIII ZR 167/03)
Kündigung trotz MietervereinsberatungBehält
ein Mieter Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von mehr als zwei
Monatsmieten ein, weil der Vermieter keine Kopien der vergangenen
Betriebskostenabrechnungen herausgibt, kann der Vermieter den Mieter
fristgerecht kündigen. Im vorliegenden Fall hatte der
Mieterschutzverein empfohlen kein Vorauszahlungen mehr zu leisten und
lag damit nicht richtig. gegen den Mieter wurde Räumungsklage
zugelassen. (BGH VIII ZR 102/06 veröffentlicht am 25.10.06)
Auch Abgeltungsklausel bei Renovierung unwirksamWenn
eine Abgeltungsklausel in einem Mietvertrag starre Fristen enthält ist
auch diese unwirksam hat der BGH entschieden. Eine Abgeltungsklausel
soll den Vermieter bei kurzer Mietdauer davor schützen, daß die Mieter
keine Schönheitsreparaturen durchführen müßen und auch keine
Auszugsrenovierung fällig ist. Bisher haben viele Mietverträge hier
eine Entschädigung in Geld vorgesehen, je nach Mietdauer. Diese
Klauseln sind ebenso wie starre Fristen bei den Schönheitsreparaturen
unwirksam. (BGH VIII ZR 52/06 vom 18.10.2006)
Betriebskostenverteilung bei LeerstandWenn
die kalten Betriebskosten nach dem Verhältniss der Wohnfläche umgelegt
werden, muß der Vermieter den Anteil der Betriebskosten die in die
Leerstandszeit fallen, selbst bezahlen. Das besagt ein Urteil des
Bundesgerichtshofes (AZ: VIII ZR 159/05). Steht also eine Wohnung in
einem vermieteten Wohngebäude 2 Monate leer, muß der Vermieter die
kalten Betriebskosten für diese zwei Monate selbst tragen. Diese Kosten
können sich natürlöich steuerlich auswirken auf die Einkünfte aus
Vermietung beim Vermieter. Brauhen Sie Hilfe bei den Nebenkosten,
Umlagen oder Betriebskosten? Hier gibt es einen zuverlässigen Betriebskostenabrechner.
Wem gehören die Telefonleitungen in Gebäuden???nach
Meinung des Oberlandesgerichtes Jena und dem BGH gehören die Leitungen
immer dem Gebäudebesitzer (OLG Jena NL 2005 und BGH MMR 2006). Diese
Urteile beziehen sich zwar bisher nur auf die DDR
Eigentumsverhältnisse, sind aber durchaus auch auf die alten
Bundesländer anzuwenden. Das könnte weitreichende Folge für die
Vermieter haben, da die Telekom AG zukünftig ja Multimediadienste
(Internet + Fernsehen) über diese Leitungen anbietet müßte ja ein
Nutzungsentgeld an die Vermieter gezahlt werden. Die Verbände der
Wohnungsunternehmen und die Verbände der privaten Vermieter verhandeln
bereits diesbezüglich mit der Telekom.
Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) bei starren Fristen auch bei Rauchern uangemessene BenachteiligungDer
BGH hat mit Urteil vom 19.06.2006 entschieden das Schönheitsreparaturen
auch von Mietern die stark rauchen (Tabakkonsum) nicht ausgeführt
werden müssen, wenn die Fristen zu den Schönheitsreparaturen starr
,also nicht flexibel und von der Abnutzung abhängig, sind. Das ist auch
bei rauchern eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Zudem hat
der Bundesgerichtshof in diesem Urteil bekräftigt, daß die Bezeichnung
"besenrein" im Mietvertrag sich auf die Beseitigung von grobem Schmutz
bezieht. Also nur der weg zu fegende Schmutz ist vom Mieter zu
entfernen. BGH, 28. Juni 2006, Az.: VIII ZR 124/05
12 Monatsfrist bei Umlagen- und Betriebskostenabrechnung erweitertUnter
bestimmten Umständen können Vermieter jetzt Betriebskosten auch bis zu
drei Monate nach der gesetzlichen Jahresfrist abrechnen. Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass wenn der Vermieter die
Betriebskosten unverschuldet nicht innerhalb der gesetzlich
festgelegten zwölf Monate abrechnen konnte. Das ist zum Beispiel dann
der Fall, wenn der Vermieter notwendige Abrechnungen wie den
Steuerbescheid oder die Heizkostenabrechnung unverschuldet nicht
rechtzeitig erhalten hat. BGH Az.: VII ZR 220/05
6 Monate Frist für Vermieter bis zur VerjährungBisher
war es unbestritten, daß es bei Rückgabe einer Wohnung ein
6-Monatsfrist für Vermieter gab um Forderungen aus dem Mietverhältniss
einzufordern. Problem war bisher die Fristenregelung. Wann beginnt
diese Frist? Der BGH hat nun entschieden das diese Frist mit der
Rückgabe der Wohnung an den Vermieter beginnt! (15.03.2006, BGH VIII ZR
123/05) Auch wenn das Mietverhältniss erst später endet. Herschende
Meinung ist hier jedoch: Im Mietvertrag kann eine längere Frist bis zu
einem Jahr vereinbart werden. Probleme mit dem Mietvertrag? Fragen Sie
uns!
Mietminderung bei geringerer WohnflächeWeist
eine Wohnung eine 10%geringere Wohnfläche auf als im Mietvertrag
angegeben, stellt dies einen Mangel nach §536 BGB dar. Der Mieter kann
dann ohne weitere Begründung die Miete (nach Ankündigung) kürzen
(mindern). BGH vom 24.03.2004 AZ: VII ZR 295/03
Urteil zur BetriebskostenabrechnungEin
Vermieter von gemischt genutzten Gebäuden (Gewerbe und Wohnen) muß nach
Meinung des BGH bei der Betriebskostenabrechnung nicht die Kosten
vorverteilen zwischen dem gewerbeteil und dem Wohnteil, wenn die
Mehrbelastung für die Mieter nicht sehr ins Gewicht fällt. Zudem hat
der BGH in diesem Urteil die Vermieterposition gestärkt. Bisher war
nämlich strittig ob der Vermieter dem Mieter Kopien von
Abrechnungsbelegen zusenden muss. Hier hat der BGH entschieden, das
weder §29 der NMV noch §242 BGB einen klaren Anspruch für gewöhnlichen
Wohnraum auf Kopienzusendung ableiten. Zuerst kann der Mieter jedoch
auf die Möglichkeit verwiesen werden, Einsicht in die
Rechnungsunterlagen in den (Geschäfts-)Räumen des Vermieters zu nehmen.
Das Gericht schließt jedoch den Anspruch auf Fotokopien nicht aus. Hier
muß wohl weiterhin der Einzelfall betrachtet werden. Ausnahme hiervon
ist der preisgebundene Wohnraum. BGH vom 8.3.2006, AZ: VII ZR 78/05
BGH Entscheidung zum Kautionseinbehalt Die
Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem
Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit
auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses
noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden
Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der
Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist
einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist. Im Klartext:
Zieht ein Mieter aus, darf der Vermieter einen Teil der Kaution solange
einbehalten bis er die Betriebskosten des Mieters (gesetzliche
Jahresfrist bedenken!) abgerechnet hat. (BGH 18. Januar 2006 - VIII ZR 71/05)
Parabolantenne entfernenHat
der Mieter die Möglichkeit, seinen Fernseher mit einem Kabelanschluß zu
betreiben und kann dort auch ausreichend (mindestens zwei- ohne
Musiksender) Heimatsender (bei deutschen Mietern generell) empfangen,
kann der Vermieter die Demontage der Parabolantenne verlangen. ( LG
Düsseldorf AZ.: 23 S 435/04) Zurück zur Vermieterhilfe
Mieterhöhung nach ModernisierungErsetzt
ein Vermieter vorhandene Isoglasfenster durch neue Fenster (keine
Beschaffenheits-verbesserung wie etwa Holz Einzelverglasung raus -Iso
Doppelverglasung rein), kann er die Miete aufgrund von Modernisierung
nur dann erhöhen wenn die neuen Fenster eine Aufwertung der Mietsache
bewirken und somit z.B. einen bessere Wärmedurchgangskoeffizients
besitzen (müssen also besser als die alten sein). Zudem muss der
Vermieter auch in der Mieterhöhungserklärung einen entsprechenden
Vergleich anstellen (alt gegen neu) aus dem die Verbesserung der
Eigenschaften der Mietsache für den Mieter eindeutig zu erkennen ist.
(BGH 25.01.2006, AZ: VII ZR 47/05)
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete Verlangt
ein Mieter eine Miete (Beispiel: 6,20 EUR) die bereits innerhalb der
Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (Beispiel:
Vergleichsmiete in X-Stadt: 6,00 bis 6,60 EUR) so darf er die Miete
innerhalb dieser Spanne weiter erhöhen (Beim Beispiel bis maximal 6,60
EUR). Natürlich gelten auch alle weiteren Vorschriften und
Einschränkungen zu Mieterhöhungen weiterhin. (BGH 6.7.2005 AZ: VIII ZR 322/04)
Tierhaltung im MietrechtHat
ein Vermieter im Mietvertrag die Tierhaltung nicht ausgeschlossen und
geht keine konkrete Gefährdung von dem Tier aus, so kann der Mieter
auch ein Minischwein in der Wohnung halten. (AG München AZ: 413 C 12648/04)
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