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 Vermieterberatung24 - Tipps für Vermieter

Wohnungsumzüge steigen und damit die Kosten 

Die Wohnungsumzüge werden in Deutschland nach Meinung des VdW südwest e.V. sich etwa verdoppeln. Im Moment wechsele im Schnitt in jeder zehnten Wohnung einmal im Jahr der Bewohner. Gründe für die häufigeren Wohnungswechsel sind höhere Anforderungen an die Arbeitnehmer in Bezug auf Flexibilität und zunehmende Arbeitsplatzwechsel.

Besonders hart trifft dies natürlich private Vermieter. Anders als Wohnungsunternehmen können diese nämlich nicht kostenlose Zusatzleistungen wie etwa Umzugservice oder Probewohnen anbieten. Zusätzlich haben die Unternehmen und Verwalter mehr Möglichkeiten das Recht des Vermieters durchzusetzen und einen besseren Zugriff auf potenzielle Nachmieter.

Wir bieten Ihnen ein Vermieterkonzept zur Verringerung Ihrer Mieterwechsel an. Sprechen Sie uns an!!!

 

Haushaltsnahe Aufwendungen

Laut einem bindeneden Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 3. November diesen Jahres, können auch Mieter Lohnkosten aus den gezahlten Betriebskosten nach § 35a EStG steuermindernd ansetzen (20% von der Steuerschuld abziehen). Hier erhalten Sie wietere Infos und ein paar Strategieempfehlungen.

Zutrittsrecht zur Wohnung

Ein Vermieter darf seine vermietete Wohnung nur betreten, wenn er dies begründet und vorher anmeldet. Die Begehung darf nur zu einer angemessenen Zeit erfolgen. Ohne Zustimmung des Mieters darf die Wohnung nur betreten werden, wenn "Gefahr in Verzug" ist. Gründe hierfür sind Brandverdacht, Wasserschadenverdacht oder Gasschadenverdacht. Auch wenn der Verdacht besteht, das Gebäude sei gefährdet oder Personen im Gebäude darf der Vermieter sich Zutritt verschaffen. Ist der Zutritt unbegründet ist das Hausfriedensbruch . Niemals ohne neutrale Zeugen die Wohnung des Mieters betreten!

Mini-Jobs ab 1. Juli 2006

Der pauschale Abgabensatz für geringfügige Beschäftigte (Mini-Jobs) steigt ab 1.7.06 von derzeit 25% auf 30%. Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag steigt von 11% auf 13%. Von 12% auf 15% steigt der pauschale Beitrag zur Rentenversicherung. Die Steuerpauschale bleibt bei 2%. Mini-Jobs in Privathaushalten sind von der Erhöhung ausgenommen.

Schönheitsreparaturen

Während des laufenden Mietverhältnis gibt es keinen Anspruch auf Schönheitsreparaturen
Wenn ein Mietverhältnis läuft (nicht beendet ist) hat der Vermieter keinen Anspruch auf Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter. Auch kann der Vermieter keinen Kostenvorschuß für die verwohnte Zeit in Bezug auf die Schönheits-reparaturen verlangen. Der Vermieter kann dies nur verlangen wenn eine echte Substanzschädigung der Wohnung eintritt oder wenn die Mieträume VÖLLIG verwohnt sind

Degressive Abschreibung weg!

Die degressive Abschreibung hat dem Vermieter bisher die Möglichkeit eröffnet den höheren Wertverlust in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Grundstücks (mit Gebäude) durch eine jährliche Abschreibung von 4% in den ersten 10 Jahren Rechnung zu tragen. Ab Januar 2006 wird es jedoch nur noch die lineare Abschreibung von 2% jährich geben.

Neue Konzepte für Vermieter !!!

Immer mehr Wohnungen auch privater Vermieter stehen leer. Grund hierfür ist neben dem Bevölkerungsrückgang auch die strukturelle Abwanderung aus bestimmten Gebieten. Um nachhaltig alle Wohnungen zum besten Preis vermieten zu können, bedarf es guter Nutzungs-und Vermietungskonzepte. Neue Wege und altbewährtes müssen hier vereinigt werden. Ob nun Seniorenkonzepte, Probewohnen oder Zugaben -alles ist möglich-. Denn Leerstand bedeutet bares Geld für Vermieter. Fragen Sie uns: Hilfe@VermieterBeratung24.de

Hausverbot für Besucher erteilen

Beschmutzt ein Besucher nachweislich mehrmals das Treppenhaus oder beschimpft er Mitmieter oder den Vermieter, darf der Vermieter ihm gegenüber ein Hausverbot aussprechen. Lässt Ihr Mieter diesen Besucher dennoch weiterhin ins Haus, konnen Sie ihn deswegen abmahnen und ihm im Wiederholungsfall mit der fristlosen oder hilfsweise ordentlichen Kündigung drohen. Ein Hausverbot für Besucher können Sie jedoch nur aussprechen, wenn der Besucher mehrfach den Hausfrieden gestört hat. Teilen Sie dem Mieter das Hausverbot für den Besucher schriftlich mit.

1% Zins von der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Das Förderprogramm der Bundesregierung zur CO² Gebäudesanierung ist bereits angelaufen. Es gibt umfangreiche Förderprogramme für Vermieter mit niedrigen Zinsen (1%-2%). Im Vorgriff auf das Programm für Wachstum und Beschäftigung, startet die KfW Förderbank ab sofort mit noch mehr Verbesserungen und Vergünstigungen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm und in den Programmen „Wohnraum Modernisieren" und „Ökologisch Bauen." Diese Programme sind Bestandteil der Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum". Informieren Sie sich bei uns wie auch Sie an 1% Zinsen und Teilschulderlasse kommen. Fragen Sie uns !!!





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