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Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Versicherungsschutz
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Versicherungsschutz für Vermieter!Versicherungen
sind ein nicht zu unterschätzender Faktor in der Bewirtschaftung von
Immobilien. Ohne Versicherungen laufen Sie als Privatvermieter Gefahr
Ihre Existenz und Ihre Immobilie zu verlieren. Daher sollten Sie darauf
achten, daß Sie alle Versicherungen besitzen, die Sie benötigen um
selbst keinen finanziellen Schaden bei einem Schadensfall davonzutragen.
Achten Sie darauf als Vermieter folgende Versicherungen zu besitzen:
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- Vermieter-Rechtsschutzversicherung
(etwa 300.000 Mietstreitigkeiten jährich sprechen für sich und diese Versicherung)
- Feuerversicherung
- Wasserschadenversicherung
(oft in verbundener Wohngebäudeversicherung enthalten)
- Sturmversicherung
(oft in verbundener Wohngebäudeversicherung enthalten)
- Ölhaftpflichtversicherung
- Mietausfallversicherung
- Bauwesenversicherung (nur bei Bautätigkeit)
Lassen
Sie sich immer mehrere Angebote von Versicheungen machen, und sprechen
Sie auch immer Versicherungsmakler an.
Achten Sie auf persönliche
Ansprechpartner.
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Aktuelles
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Nicht zu günstig verkaufen, nicht zu teuer anbieten
Häufige Fehler beim Verkauf einer Immobilie sind falscher Preis und unvorteilhafte Werbung für den Verkauf.
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Neues Klimaschutzprogramm
Die Bundesregierung hat beschlossen, ein integriertes Energie- und Klimaprogramm auf den Weg zu bringen. Es sollen eine EnEV- Novelle, eine Novelle de
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Umzüge verdoppeln sich
Die Wohnungsumzüge werden in Deutschland
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aktuelle Urteile
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Doppelte Darstellung in Hausgeldabrechnungen
BGH entscheidet zu Abflußprinzip und Verteilung der Heizkosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften, dass die Gesamtabrechnung von den Einzelabrechnungen abweichen "muss". Somit entstehen unfertige Leistungen oder Vorräte (Bilanzierungsprinzip) in der Hausgeldabrechnung.
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Kein Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenvorauszahlungen
Vorauszahlungen dürfen nur begründet erhöht werden. Voraussichtliche Kostenerhöhungen dürfen nicht "pauschal" zu einem Aufschlag führen. BGH VII ZR 294/10
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Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung ist erlaubt
Nun hat der BGH die Rechte der Eigentümer gestärkt. Das Gericht entschied: Vermieter dürfen Fehler in der Nebenkostenabrechnung auch rückwirkend korrigieren – zu Lasten der Mieter.
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