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 Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Verteilerschlüssel

Der Verteilerschlüssel bei Umlagen Nebenkosten bzw. Betriebskosten
ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter.
Die genaue Definition eines Verteilerschlüssels bei den Betriebskosten: Der Verteilerschlüssel ist das Verteilungsverhälnis einer Kostenart (z.B. Wasserkosten) zwischen den Parteien einer Wirtschaftseinheit. Das heist in der Regel: 

  1. Abrechnung nach tatsächlich gemessenem Verbrauch;
  2. Abrechnung nach der Personenzahl;
  3. Abrechnung nach Quadratmeter Wohnfläche (m²).

Den Verteilerschlüssel darf der Vermieter frei bestimmen. Natürlich darf er nicht von Wasserzählern auf Abrechnung nach m² Wohnfläche umstellen, also den Mieter nicht schlechter stellen ohne das ein wichtiger Grund vorliegt. Das heist kein Mieter kann verlangen das Sie als Vermieter Wasser nach Personen oder nach Wasserzählern abrechnen wenn Sie bisher nach m² abgerechnet haben. Verlangen kann der Mieter nur, daß Sie überhaupt abrechnen und das innerhalb von einem Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode. Wenn Sie Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart haben sollten Sie das auch tun. Sonst können Sie keine Nachzahlung mehr verlangen. Zudem kann der Mieter geltend machen, wenn Sie mehrere Jahre nacheinander nicht abgerechnet haben, das er nicht Vorauszahlungen sondern eine Pauschale an Sie zahlt. Das hätte zur Folge, daß Sie eine Inklusivmiete stillschweigend vereinbart hätten und nur schwer etwaige Kostenerhöhungen an den Mieter weitergeben können.





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