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Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht
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Hinweis auf Mietspiegel ist genug
17.12.2007
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vermietern bei Mieterhöhungen gestärkt. Die formalen Anforderungen an eine Mieterhöhung dürfen nicht überspannt werden, urteilt der BGH. Stützt sich das Schreiben des Vermieters, mit dem er die Miete anheben will, auf einen qualifizierten Mietspiegel, dann reicht die Angabe des Bereichs in dem die Wohnung (Zustand/Baujahr/Lage usw.) angesiedelt ist.. Der Mieter kann das im Mietspiegel nachlesen und der Vermieter ist nicht verpflichtet diesen zu erklären.
Der BGH lockert dadurch die bisherige Rechtsprechung, die immer davon ausging, dass eine genaue Angabe der Preisspanne notwendig wäre. BGH Aktenzeichen:VIII ZR 11/07 vom 12. Dezember 2007
Urteilsübersicht
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Aktuelles
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Nicht zu günstig verkaufen, nicht zu teuer anbieten
Häufige Fehler beim Verkauf einer Immobilie sind falscher Preis und unvorteilhafte Werbung für den Verkauf.
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Neues Klimaschutzprogramm
Die Bundesregierung hat beschlossen, ein integriertes Energie- und Klimaprogramm auf den Weg zu bringen. Es sollen eine EnEV- Novelle, eine Novelle de
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Umzüge verdoppeln sich
Die Wohnungsumzüge werden in Deutschland
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aktuelle Urteile
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Doppelte Darstellung in Hausgeldabrechnungen
BGH entscheidet zu Abflußprinzip und Verteilung der Heizkosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften, dass die Gesamtabrechnung von den Einzelabrechnungen abweichen "muss". Somit entstehen unfertige Leistungen oder Vorräte (Bilanzierungsprinzip) in der Hausgeldabrechnung.
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Kein Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenvorauszahlungen
Vorauszahlungen dürfen nur begründet erhöht werden. Voraussichtliche Kostenerhöhungen dürfen nicht "pauschal" zu einem Aufschlag führen. BGH VII ZR 294/10
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Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung ist erlaubt
Nun hat der BGH die Rechte der Eigentümer gestärkt. Das Gericht entschied: Vermieter dürfen Fehler in der Nebenkostenabrechnung auch rückwirkend korrigieren – zu Lasten der Mieter.
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