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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Hinweis auf Mietspiegel ist genug
17.12.2007

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vermietern bei Mieterhöhungen gestärkt. Die formalen Anforderungen an eine Mieterhöhung dürfen nicht überspannt werden, urteilt der BGH. Stützt sich das Schreiben des Vermieters, mit dem er die Miete anheben will, auf einen qualifizierten Mietspiegel, dann reicht die Angabe des Bereichs in dem die Wohnung (Zustand/Baujahr/Lage usw.) angesiedelt ist.. Der Mieter kann das im Mietspiegel nachlesen und der Vermieter ist nicht verpflichtet diesen zu erklären.
Der BGH lockert dadurch die bisherige Rechtsprechung, die immer davon ausging, dass eine genaue Angabe der Preisspanne notwendig wäre.
BGH Aktenzeichen:VIII ZR 11/07 vom 12. Dezember 2007

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