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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Abstellplatz Hausflur
10.03.2008

Der BGH hat entschieden, dass der Mieter dringend benötigte Gegenstände wie Kinderwagen, Rollstuhl, Gehhilfen, an geeigneter Stelle im Hausflur abstellen darf, solange andere Vorschriften (Fluchtwege, Feuerschutz usw.) nicht verletzt werden und die Größe von Gegenstand und Hausflur in einem pasenden Verhältnis stehen.

AZ: V ZR 46/06



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