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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Mieterhöhung bei ungültiger Schönheitsreparaturenklausel
10.03.2008

Bereits im April 2007 hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass der Vermieter im Mieterhöhungsverfahren einen Mietzuschlag (angelehnt an die II.BV §28 IV 2) verlangen kann, wenn ihm die formularmäßige Überbürdung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter nicht gelungen ist. Das OLG stellt fest, dass wenn die Schönheitsreparaturen erfolgreich auf den Mieter abgewälzt sind, diese zu einer Hauptpflicht des Mietvertrags darstellt da die Übernahme der Schönheitsreparaturen Entgeltcharakter hat.

AZ: 7 U 186/06 vom 18.4.2007

EINE ENTSCHEIDUNG ZU DIESEM FALL VOM BGH STEHT NOCH AUS



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