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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Wasserkosten trotz Zähler per m² verteilen?
13.03.2008

Die Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind ist nach einem aktuellen Urteil des BGH möglich. Das heist: sind in einem Haus bis auf eine Wohnung (oder ein Teil der Wohnungen) Wasserzähler eingebaut, kann der Vermieter trotzdem per m² Wohnfläche die Wasserkosten verteilen. Nur wenn der Vermieter im Mietvertrag die Abrechnung per Zähler vereinbart hat, darf er davon nicht abweichen. (BGH 12.3.2008 Az:VIII ZR 188/07)

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