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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung ist erlaubt
10.02.2012

Vermieter dürfen Betriebskostenabrechnungen auch dann nachträglich zu Lasten der Mieter korrigieren, wenn sie das zu hohe Guthaben schon auf deren Konto überwiesen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: VIII ZR 296/09).
Im konkreten Fall hatte ein Vermieter einem Mieter ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung überwiesen. Danach fiel dem Mann auf, dass er eine Heizkostenabrechnung übersehen hatte. Der Vermieter teilte dies dem Mieter mit und zog ihm per Einzugsermächtigung den Betrag dieser Nachberechnung von seinem Konto ab. Die Mieter klagten daraufhin, verloren aber in allen Instanzen.



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