|
|
|
Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht
|
Kündigungsausschluß
10.02.2011
Im vorliegenden Fall hatten die Mieter und Vermieter am 27.06. einen Mietvertrag geschlossen, in dem als Mietbeginn der 01.07. genannt wurde. Im Mietvertrag wurde ein wechselseitiger Kündigungsverzicht für 4 Jahre ausgemacht, eine Kündigung sollte erst nach Ablauf dieser vier Jahre möglich sein.
Der BGH legte nun fest, dass ein Kündigungsausschluss nur dann wirksam ist, wenn er für den Mieter zeitlich erträglich ist, und zog die Grenze bei 4 Jahren. Die Frist beginnt bei Unterzeichnung und endet unter Einbeziehung der gesetzlichen Kündigungsfrist 3 Monate vor deren Ablauf. Kündigungsausschlüsse von mehr als 4 Jahren sind demnach unzulässig.
Urteilsübersicht
|
|
|
|
Aktuelles
|
Gärtner, Dachausbau, Klavierstimmer Dafür gibt es jetzt auch einen Steuerbonus
Das Finanzamt hilft nicht nur beim Frühjahrsputz von Haus und Hof mit. Neuerdings sind selbst Handwerkerarbeiten beim Dachausbau oder Wintergartenanbau absetzbar. Selbst Mieter können davon profitieren.
»mehr«
|
|
Informationen zum Energieausweis
Detaillierte Informationen zum
Energieausweis, wie etwa Gesetzesgrundlage, die enthaltenen Daten
oder auch Vergleichswert, mit denen Sie die Werte in Ihrem
Energieausweis noch besser beurteilen können.
»mehr«
|
|
Eigentümer und Mieter kämpfen gegen Energiewende
Seltenes Bündnis: Die Verbände von Hauseigentümern und Mieter haben sich zusammengeschlossen, um gegen den Zwang zur Energiesanierung vorzugehen. Sie fordern Steueranreize und Sozialverträglichkeit.
»mehr«
|
|
aktuelle Urteile
|
Vermieter muss Geschäftspost des ehemaligen Mieters aufbewahren!
Wird nach Ende des Mietverhältnisses für einen gewe
»mehr«
|
|
Zuviel Tierhaltung?
Tierhaltung in Miet
»mehr«
|
|
Stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung
Schon die einmalige Zahlung der geforderten erhöhten
Miete, jedenfalls jedoch die mehrmalige Überweisung dieser Mie
»mehr«
|
|
-Werbung-
|