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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Besonderes Kautionskonto
10.11.2010

Das spezielle Konto müsse zum Schutz des Mieters zum Zeitpunkt der Zahlung bereits eingerichtet sein, heist es in der Entscheidung. Denn zum Schutz des Mieters müsse die Kaution von vornherein unbedingt vom Vermögen des Vermieters getrennt bleiben. Die Richter des BGH-Mietsenats gaben damit den Mietern einer Wohnung im nordrhein-westfälischen Rheinberg statt. Sie hatten sich geweigert, die für die Wohnung anfallende Kaution in Höhe von 2000 Euro zu entrichten, weil der Vermieter noch kein entsprechendes Konto eingerichtet hatte.
Im Mietvertrag stand zwar, dass der Vermieter die Summe getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank anzulegen habe. Die Mieter bestanden jedoch darauf, dass dieses Konto auch tatsächlich vor ihrer Zahlung angelegt werde. Der Vermieter weigerte sich und kündigte das Mietverhältnis. Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied. Die Kündigung sei unwirksam.



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