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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Kein Abflussprinzip bei Heizkosten mehr erlaubt
06.02.2012

Bislang erstellten Vermieter die Abrechnung oft auf Basis ihrer Zahlungen an den Energieversorger.
Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen. In vielen Fällen geschieht das nicht, weil die Vermieter nach dem sogenannten Abflussprinzip vorgehen. Danach werden für den Abrechnungszeitraum nur die Zahlungen des Vermieters an das Energieversorgungsunternehmen berücksichtigt. Vor allem bei einem Mieterwechsel kann das zu Ungerechtigkeiten führen.

Dieses Urteil geht einmal wieder an der Praxis vorbei. Es ist nämlich so, das die Vermieter nun eine Abrechnung des Wärmeversorgers zum 31.12. eines Jahres verlangen und bekommen werden. Die Versorger werden aber gar nicht ablesen (lediglich eine Kontrollablesung in mehreren Jahren), sondern nur schätzen und den Schätzbetrag in Rechnung stellen. Dem Vermieter kann es egal sein, die ungerecht Abrechnung für Mieter die ausziehen bleibt bestehen. Ausser einem erhöten verwaltungsaufwand den der Vermieter in die Kaltmiete kalkuliert (das sollte er als Kaufmann) passiert nichts.



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