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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Fenster nicht einfach schwarz lackieren!
04.02.2014

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter Fenster- und Türrahmen des von ihnen gemieteten Hauses schwarz lackiert - ursprünglich waren diese weiß. Das Problem: die Zustimmung des Vermieters wurde hierzu nicht eingeholt. Der Vermieter war - wie zu erwarten - wenig erbaut und klagte auf Schadensersatz. Das zuständige Gericht bestätigte den Anspruch auf Schadensersatz, da das Umlackieren mit einer solch ungewöhnlichen Farbgebung in jedem Fall die vorherige Zustimmung des Vermieters erfordert. Schließlich ist allgemein davon auszugehen, dass der nächste Bewohner die übliche Gestaltung in weißer Farbe wünscht. Dies galt im vorliegenden Fall umso mehr, weil der Mieter nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet war, und daher der Ermessensspielraum bei der Farbauswahl eingeschränkt war.
 
LG Aachen, 2.12.1987 - Az: 7 S 234/87


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