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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Schönheitsreparaturen- klausel in alten GdW-Mietverträgen unwirksam
16.05.2007

Urteil des Bundesgerichtshofes:
mit Urteil vom 28. März 2007 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf die Mieter in den bis einschließlich Dezember 2006 geltenden Miet- und Nutzungsverträgen des GdW (Gesamtverband der Wohnungswirtschaft) für unwirksam erklärt.
Zur Begründung führt der BGH aus, der Satz „Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der Ausführungsart abweichen.“ beschränke aufgrund des Zustimmungsvorbehaltes
den Mieter unangemessen in der Möglichkeit, sich in der Mietwohnung nach seinem Geschmack einzurichten, ohne dass für eine so weitgehende Beschränkung ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters zu erkennen sei. Dies führt nach dem Urteil des BGH zur Unwirksamkeit
der gesamten Schönheitsreparaturenklausel in den früheren Mietverträgen des GdW. BGH VIII ZR 199/06 vom 28.03.07

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