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Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht
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BGH zu Satellitenschüßeln
29.05.2007
Ein Mieter in einer Wohnung, die mit einem Kabel-Anschluss ausgestattet ist darf dennoch eine Parabolantenne auf den Balkon der Wohnung, jedoch nicht fest installieren. Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar den Grundsatz, dass bei einer mit einem Kabelanschluß ausgerüsteten Mietwohnung die Erlaubnis zum Aufstellen einer Satellitenschüssel versagt werden kann. Doch Mieter hätten auch ein geschütztes Interesse an zusätzlichen Programmen, die per Satellit empfangen werden können. Der Vermieter muss also zustimmen, wenn durch die Parabolantenne keine Substanzverletzung, noch eine nennenswerte optische Beeinträchtigung des Mietobjektes verursacht wird. Wenn die Satellitenschüssel also Beispielsweise ohne feste Montage an dem Gebäude in dem hinteren Teil eines sichtgeschützten Balkons auf den Boden gestellt wird, könne der Vermieter dem nichts entgegen setzen, urteilte der Bundesgerichtshof. BGH: VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007
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