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 Vermieterberatung24 - Urteilsübersicht

 Mieterhöhung trotzdem die Vergleichsmiete unverändert ist
25.07.2007

Egal ob sich die ortsübliche Vergleichsmiete verändert hat oder nicht kann der Vermieter die Miete bis zur Vergleichsmiete erhöhen. Der Bundesgerichtshof stellt hier klar das der Mieter ausreichend durch die 15 monatige Sperrfrist und die Kappungsgrenze geschützt ist. BGH vom 20.06.2007 Aktenzeichen: VIII ZR 303706

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