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Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Finanzierung
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Privatpersonen
haben oft wenig Erfahrung mit den Regelungen und Vorschriften der
Banken und Kreditinstitute. Die Banken nämlich sind eigentlich nicht
willkürlich in der Vergabe von Krediten. Sie befolgen tatsächlich nur
Regeln die der Markt (Immobilienmarkt) aufstellt. Wenn Sie das etwas
besser verstehen wollen, finden Sie unter "Basel II" eine für jeden verständliche Erklärung zum Thema Basel II oder die Vergaberichtlinien von Banken.
Wenn
Sie also ein Grundstück (auch mit Haus oder Wohnung) kaufen wollen,
brauchen Sie in der Regel einen Kredit für den Teil des Kaufpreises den
Sie nicht selbst bar aufbringen können. Diese Geld können Sie in der
Regel von Banken, Versicherungen, Bausparkassen oder auch von Dritten
(Freunde, Verwande) bekommen. Entscheident für die Kreditvergabe und
die Höhe des Kreditvolumens von Banken und Versicherungen ist jedoch
der Beleihungswert einer Immobilie. Der Beleihungswert ist nicht der
tatsächliche Wert einer Immobile sondern nur etwa 80%-90% des
Verkehrswertes. Die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs liegen jedoch
durch weitere Kosten oft höher als der Verkehrswert. Zinsgünstige
Darlehen werden zudem nur bis zur Beleihungsgrenze beliehen. Die
Beleihungsgrenze liegt etwa bei 60% des Beleihungswertes. Als
Faustregel gilt das die Beleihungsgrenze etwa 45%-50% des Gesamtpreises
(inklusive Steuern und Kosten) entspricht. Sie bekommen also etwa nur
die Hälfte der Gesamtkosten als zinsgünstiges Darlehen (erstrangig
gesichert). Und hier beginnt unsere Unterstützung für Sie. Wie können
Sie den Rest finanzieren? Zudem zu guten Konditionen. Wir vermitteln
keine Darlehen sondern helfen Ihnen individuell zum Ziel - gute, solide
und sichere Finanzierung- zu den besten Konditionen mit allen
Möglichkeiten durch Förderungen von Bund, Land, Kreis und Komunen.
Fragen Sie uns !!!
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Aktuelles
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Nicht zu günstig verkaufen, nicht zu teuer anbieten
Häufige Fehler beim Verkauf einer Immobilie sind falscher Preis und unvorteilhafte Werbung für den Verkauf.
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Neues Klimaschutzprogramm
Die Bundesregierung hat beschlossen, ein integriertes Energie- und Klimaprogramm auf den Weg zu bringen. Es sollen eine EnEV- Novelle, eine Novelle de
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Umzüge verdoppeln sich
Die Wohnungsumzüge werden in Deutschland
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aktuelle Urteile
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Doppelte Darstellung in Hausgeldabrechnungen
BGH entscheidet zu Abflußprinzip und Verteilung der Heizkosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften, dass die Gesamtabrechnung von den Einzelabrechnungen abweichen "muss". Somit entstehen unfertige Leistungen oder Vorräte (Bilanzierungsprinzip) in der Hausgeldabrechnung.
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Kein Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenvorauszahlungen
Vorauszahlungen dürfen nur begründet erhöht werden. Voraussichtliche Kostenerhöhungen dürfen nicht "pauschal" zu einem Aufschlag führen. BGH VII ZR 294/10
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Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung ist erlaubt
Nun hat der BGH die Rechte der Eigentümer gestärkt. Das Gericht entschied: Vermieter dürfen Fehler in der Nebenkostenabrechnung auch rückwirkend korrigieren – zu Lasten der Mieter.
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