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Vermieterberatung24 - Vermieterlexikon - Mietrückstände
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Was tun bei Mietrückständen?
Vermieter
leiden zunehmend unter der Zahlungsunfähigkeit ihrer Mieter. Wie oft
werden ganze (Vermieter) Existenzen durch säumige Mieter oder
sogenannte Mietnomaden zerstört. Wenn einmal ein uneinsichtiger und
zahlungsunfähiger Mieter Ihren Wohnraum besetzt, hilft oft nur noch die
Räumungsklage. Doch das bedeutet, daß Sie 3000,-€ bis 5000,-€ Vorschuß
an den Gerichtsvollzieher zahlen müßen und dieses Geld oft nicht
zurückbekommen. Zusätzlich haben Sie dann noch die Mietausfälle bis
zu 2 Jahren. Die Kosten für Heizung und ähnliche (Betriebs-) Kosten
müßen Sie auch vorlegen. Ob Sie dann später jemals etwas von Ihrem Geld
zurückbekommen ist fraglich und nur zu oft bekommen die betrogenen
Vermieter nichts von alledem zurück.
Ist der verurteilte Mieter
dann endlich aus der Wohnung geräumt, ist die Wohnung oft
sanierungsbedürftig oder muß zumindest von Grund auf renoviert werden.
Die Kosten, der Stress und alle anderen Unannehmlichkeiten sind aber oft vermeidbar.
Klicken Sie hier
um zu erfahren was Sie tun können um sich das alles von vornherein zu
ersparen und das Risiko zu verringern in diese Lage zu kommen.
Es gibt einige Hilfen und Möglichkeiten an seine Miete zu kommen.
Erfahren Sie wie Sie schon bei Vertragsabschluss die Gefahr eines Mietausfalls verringern können.
Lernen Sie richtig auf die säumigen Mieter zuzugehen und so den richtigen Eindruck zu machen.
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Aktuelles
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Nicht zu günstig verkaufen, nicht zu teuer anbieten
Häufige Fehler beim Verkauf einer Immobilie sind falscher Preis und unvorteilhafte Werbung für den Verkauf.
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Neues Klimaschutzprogramm
Die Bundesregierung hat beschlossen, ein integriertes Energie- und Klimaprogramm auf den Weg zu bringen. Es sollen eine EnEV- Novelle, eine Novelle de
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Umzüge verdoppeln sich
Die Wohnungsumzüge werden in Deutschland
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aktuelle Urteile
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Doppelte Darstellung in Hausgeldabrechnungen
BGH entscheidet zu Abflußprinzip und Verteilung der Heizkosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften, dass die Gesamtabrechnung von den Einzelabrechnungen abweichen "muss". Somit entstehen unfertige Leistungen oder Vorräte (Bilanzierungsprinzip) in der Hausgeldabrechnung.
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Kein Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenvorauszahlungen
Vorauszahlungen dürfen nur begründet erhöht werden. Voraussichtliche Kostenerhöhungen dürfen nicht "pauschal" zu einem Aufschlag führen. BGH VII ZR 294/10
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Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung ist erlaubt
Nun hat der BGH die Rechte der Eigentümer gestärkt. Das Gericht entschied: Vermieter dürfen Fehler in der Nebenkostenabrechnung auch rückwirkend korrigieren – zu Lasten der Mieter.
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